Wer übernimmt die Kosten?
Die wichtigsten Punkte betreffend Versicherung.
Seit Juli 2022 ist das Anordnungsmodell in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass psychologische Psychotherapeuten seither als eigenständige Leistungserbringer fungieren und somit über die Grundversicherung abrechnen können. Hierfür benötigt es jedoch eine schriftliche Anordnung von einem Hausarzt oder Psychiater.
Die therapeutischen Leistungen (Psychotherapie, Coaching, Online-Therapie, E-Mail und SMS, Testungen und Auswertungen, Berichte, Korrespondenz mit Ärzten, Korrespondenz mit Angehörigen etc.) werden nach Zeitaufwand verrechnet. Der Rechnungsversand erfolgt über das System der Ärztekasse und die Rechnungen sind jeweils innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.
Bitte bringen Sie die ärztliche Anordnung und Ihre Versicherungskarte zum vereinbarten Erstgespräch mit.
Die Kosten können auf Wunsch auch als Selbstzahler getragen werden.
Eine Abrechnung über die Zusatzversicherung ist nicht mehr möglich.
Jegliche psychologischen Leistungen, welche nicht der Behandlung einer diagnostizierten psychischen Störung dienen (z.B. Coaching, psychologische Beratung, Angehörigenberatung), gelten nicht als Pflichtleistung einer Versicherung. Die Kosten sind privat zu tragen.
Unter bestimmten Umständen übernimmt die Unfallversicherung, IV-Stelle oder die Opferhilfe die Kosten für die Therapie. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich vorgängig bei Ihrer Versicherung.